Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Ja zum Ausgleich von Steuerverlusten und für mehr Gerechtigkeit.
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vereinfacht das Steuersystem und reduziert die Anreize zur privaten Verschuldung. Die besondere Liegenschaftssteuer ermöglicht es den betroffenen Kantonen, ihre Steuereinnahmen auf Zweitliegenschaften zu sichern.
Heute bezahlen Wohneigentümer Steuern auf ein fiktives Einkommen. Das bestraft besonders Familien, ältere Menschen und alle, die Wohneigentum anstreben oder erben. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ist damit Schluss. Im Gegenzug entfallen Abzüge für Unterhalt und Hypozinsen weitgehend. Die Reform ist damit ausgewogen und fair.
Die Mitte Kanton St.Gallen hat an ihrer Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2025 die Ja-Parole gefasst.
